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WEEE Versicherung


Elektroschrott – die Verpflichtung zur Entsorgung

Das Problemfeld und die Gesetze

Die EU-Direktive WEEE (Waste Electrical and Electronical Equipment) verpflichtet Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten dazu, Altgeräte zurückzunehmen und eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung sicherzustellen. Diese Direktive findet sich in der deutschen Gesetzgebung imElektroG wieder.

Seit dem 24. November 2005 müssen nun zusätzlich alle Hersteller und Importeure eine Garantie zur Übernahme der Recyclingkosten nachweisen – andernfalls dürfen sie ihre Produkte nicht mehr vertreiben. Diese Garantie kann in Form einer Bankbürgschaft, eines Bar-Depots oder mittels einer Versicherungspolice gegeben werden. Kontrolliert wird das Ganze durch die Registrierungsstelle EAR (Elektro-Altgeräte-Register). Nur wer seine Produkte bei dieser Stelle registriert hat, darf sie auch in Umlauf bringen. Voraussetzung für diese kostenpflichtige Registrierung ist die Vorlage einer entsprechenden Garantie.

Die Lösungsalternativen
Hersteller und Importeure stehen nun vor dem Problem, wie sie diese Garantie am besten erbringen können – und das möglichst schnell, kostenbewusst und ohne großen Aufwand.

Eine Bankbürgschaft erfordert eine eingehende Bonitätsprüfung. Bei einem zu gewährleistenden Zeithorizont von bis zu 10 Jahren ist dies kein einfaches Unterfangen und wird von den Banken mitunter auch gar nicht abgedeckt. Ein Bar-Depot bindet Ressourcen und ist zudem wirtschaftlich einfach nicht sinnvoll. Des Weiteren benötigen beide Lösungen einen Treuhänder, der im Versicherungsfall die Abwicklung des Recyclings gewährleistet.

Was bleibt, ist eine Versicherungspolice. Hierzu haben Aon Credit International und der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V. (ZVEI) ein Produkt entwickelt, das es in dieser Art noch nicht gibt.

Das Highlight bei Aon Credit International
Die Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten kommen für die Entsorgung ihres Elektroschrotts in den Genuss einer vollen Leistungsgarantie ohne eine individuelle Risikoeinstufung oder Bonitätsprüfung.

Entgegen dem klassischen Vorgehen, den einzelnen Marktteilnehmer zu betrachten und dessen individuelles Insolvenzrisiko nach einer Bonitätsprüfung zu versichern, geht Aon Credit International einen ganz anderen Weg. Es gibt keine Bonitätsprüfung, dafür aber ungeprüft für jeden eine Garantieversicherung. Klingt unglaublich, wird aber über eine Umlagenfinanzierung möglich. Dabei tritt der Versicherungsfall erst dann ein, wenn es keinen Hersteller oder Importeur einer Geräteart wie z. B. TV-Geräte oder Kühlschränke mehr gibt. Wenn nur ein Marktteilnehmer insolvent wird, übernehmen die übrigen Marktteilnehmer die Entsorgung seiner Altgeräte, dafür aber auch gleichzeitig seinen Marktanteil.

Zu dieser Versicherungslösung bietet Aon Credit International mit der ZVEI Servicegesellschaft – wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben – einen Treuhänder, der die Abwicklung des Recyclings auch dann gewährleistet, wenn der Versicherungsfall eingetreten ist – und das unabhängig davon, ob der Versicherungsnehmer Mitglied im ZVEI ist oder nicht.

Die Abwicklung: schnell und unbürokratisch
Hersteller und Importeure profitieren bei Aon Credit International von einer zügigen Bearbeitung. Da eine Prüfung ohnehin entfällt, wurde der Prozess „Vertragsabschluss“ vollautomatisiert. Die Police kann einfach online unter www.aon-altgeraete-garantie.de beantragt werden, und in der Regel ist die entsprechende Garantie in 1–3 Werktagen ausgestellt.

Sprechen Sie mit uns. Gerne beantworten wir Ihre Fragen und erläutern Ihnen alle weiteren Details.